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   VG Leipzig, 30.07.2010 - 4 L 254/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,34202
VG Leipzig, 30.07.2010 - 4 L 254/10 (https://dejure.org/2010,34202)
VG Leipzig, Entscheidung vom 30.07.2010 - 4 L 254/10 (https://dejure.org/2010,34202)
VG Leipzig, Entscheidung vom 30. Juli 2010 - 4 L 254/10 (https://dejure.org/2010,34202)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses für die Einrichtung einer Klassenstufe an einer Schule; Bestimmung des maßgeblichen Beurteilungszeitpunkts für die Annahme dieser Voraussetzungen; Unzumutbarkeit von Schulwegbedingungen und ...

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Gemeinde Naundorf unterliegt im Streit um Einrichtung einer Klassenstufe 1 an der Grundschule Hof im Schuljahr 2010/11

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 27.09.2005 - 2 BS 260/05
    Auszug aus VG Leipzig, 30.07.2010 - 4 L 254/10
    Zu berücksichtigen ist auch [...], dass die Schüler ihr Klassenzimmer zur Vorbereitung auf den Unterricht rechtzeitig erreichen müssen, so dass nicht die gesamte Wartezeit bis zum Unterrichtsbeginn dem Schulweg zuzurechnen ist (vgl. zum Vorstehenden Beschluss des Senats vom 27.9.2005 - 2 BS 260/05 - ).

    Hieraus folgt, dass der Mitwirkungswiderruf nicht im Widerspruch zum genehmigten Schulnetzplan stehen darf (SächsOVG, Beschl. v. 27.9.2005 - 2 BS 260/05 -, [...] Rn. 13).

  • BVerwG, 23.10.1978 - 7 CB 75.78

    Schulorganisatorische Maßnahme - Schließung einer Schule - Schulanfänger -

    Auszug aus VG Leipzig, 30.07.2010 - 4 L 254/10
    Bestehen jedoch nach Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr noch keine den vorgenannten Kriterien entsprechenden Verbindungen und macht der Landkreis substantiiert geltend, hierzu nicht willens oder nicht in der Lage zu sein, so dass nicht damit zu rechnen ist, dass alsbald Abhilfe geschaffen wird, kann der Schulträger die Aussetzung der schulorganisatorischen Maßnahme jedenfalls bis zur Schaffung zumutbarer Verhältnisse verlangen; denn bereits im Zeitpunkt der Verwirklichung einer schulorganisatorischen Maßnahme müssen damit verbundene unzumutbare Folgewirkungen für die Schulkinder ausgeschlossen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.10.1978 - 7 CB 75.78 -, NJW 1979, 828, und Beschl. v. 5.9.1978 - 7 B 180.78 -, NJW 1979, 176, sowie Niehues, Schulrecht, 3. Auflage, RdNr. 172, jeweils zu Ansprüchen von Schülern und deren Eltern).
  • OVG Sachsen, 03.11.2005 - 2 BS 247/05

    Schulschließung, Mitwirkungswiderruf, zumutbare Schulwegentfernung,

    Auszug aus VG Leipzig, 30.07.2010 - 4 L 254/10
    Zu diesem Ausnahmetatbestand hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 3.11.2005 ( 2 BS 247/05 , [...], Rn. 7 bis 10) Folgendes ausgeführt:.
  • OVG Sachsen, 21.04.2010 - 2 B 471/09

    Schülerbeförderung, staatlich genehmigte Ersatzschule, Profil/Wahlpflichtbereich,

    Auszug aus VG Leipzig, 30.07.2010 - 4 L 254/10
    Dabei kann dahinstehen, ob die Zumutbarkeitsschwelle für Grundschüler regelmäßig bei 60 Minuten (so VG Chemnitz, Beschl. v. 20.7.2010 - 2 L 191/10 -unter Verweis auf SächsOVG, Beschl. v. 21.4.2010 - 2 B 471/09 - ) oder - wovon die Antragstellerin und der Antragsgegner, jedenfalls die Sächsische Bildungsagentur (bisher) ausgegangen sind - bei 45 Minuten liegt.
  • BVerwG, 05.09.1978 - 7 B 180.78

    Schulorganisatorische Maßnahme - Folgewirkungen - Schulweg

    Auszug aus VG Leipzig, 30.07.2010 - 4 L 254/10
    Bestehen jedoch nach Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr noch keine den vorgenannten Kriterien entsprechenden Verbindungen und macht der Landkreis substantiiert geltend, hierzu nicht willens oder nicht in der Lage zu sein, so dass nicht damit zu rechnen ist, dass alsbald Abhilfe geschaffen wird, kann der Schulträger die Aussetzung der schulorganisatorischen Maßnahme jedenfalls bis zur Schaffung zumutbarer Verhältnisse verlangen; denn bereits im Zeitpunkt der Verwirklichung einer schulorganisatorischen Maßnahme müssen damit verbundene unzumutbare Folgewirkungen für die Schulkinder ausgeschlossen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.10.1978 - 7 CB 75.78 -, NJW 1979, 828, und Beschl. v. 5.9.1978 - 7 B 180.78 -, NJW 1979, 176, sowie Niehues, Schulrecht, 3. Auflage, RdNr. 172, jeweils zu Ansprüchen von Schülern und deren Eltern).
  • OVG Sachsen, 24.09.2003 - 2 BS 273/03
    Auszug aus VG Leipzig, 30.07.2010 - 4 L 254/10
    Fehlt es (bereits) hieran, bedarf es keiner (weiteren) Abwägung und Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (SächsOVG, Beschl. v. 24.9.2003, LKV 2004, 129, 130).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 11 B 6.15

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

    Mit Beschluss vom 30. November 2011 - VG 4 L 254/10 - stellte das Verwaltungsgericht Cottbus die aufschiebende Wirkung der Klage wieder her bzw. ordnete sie an; ihre hiergegen erhobene Beschwerde - OVG 11 S 77.11 - nahm die Beilgeladene zurück.

    Für die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakten dieses Verfahrens (5 Bände, 3 Hefte Anlagen) und des Eilverfahrens OVG 11 S 77.11/ VG 4 L 254/10 (2 Bände), den Verwaltungsvorgang des Beklagten (3 Ordner Antragsunterlagen, ein Heft Widerspruchsakte) sowie die Gerichtsakten des Baulandverfahrens 8 O 1/13 vor dem Landgericht Neuruppin (2 Bände) nebst zugehöriger Verwaltungsvorgänge (2 Ordner) Bezug genommen.

  • OVG Sachsen, 14.09.2010 - 2 B 234/10

    Feststellung eines öffentlichen Bedürfnisses für die Fortführung einer Schule

    Ausfertigung Az.: 2 B 234/10 4 L 254/10.

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 30. Juli 2010 - 4 L 254/10 - wird zurückgewiesen.

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